Rechtsprechung
BVerfG, 17.12.1981 - 2 BvR 1366/81 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,1667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 2; StPO § 119 Abs. 3 § 126
Verfassungsmäßigkeit des begrenzten Zeitungsbezugs in der Untersuchungshaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Informationsfreiheit - Untersuchungsgefangener - Anzahl von Zeitungen und Zeitschriften - Vermittlung der Vollzugsanstalt - Keine verfassungsrechtlichen Bedenken
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 08.09.1981 - 1 StE 3/81
- OLG Stuttgart, 29.10.1981 - 1 StE 3/81
- BVerfG, 17.12.1981 - 2 BvR 1366/81
Papierfundstellen
- NStZ 1982, 132
- ZfStrVo 1982, 316
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71
Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen
Auszug aus BVerfG, 17.12.1981 - 2 BvR 1366/81
Das läßt sich nur feststellen, wenn die Überschreitung jener Grenze eindeutig ist (BVerfGE 35, 311 [316 f.]). - BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 621/72
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschränkung des Besuchs- und Briefverkehrs von …
Auszug aus BVerfG, 17.12.1981 - 2 BvR 1366/81
Die Anordnung, daß Zeitungen und Zeitschriften grundsätzlich nur durch Vermittlung der Vollzugsanstalt bezogen werden dürfen, verstößt nicht gegen Art. 5 Abs. 1 GG , da die Verweisung auf den Bezugsweg über die Anstalt zur Sicherung des Haftzweckes geboten ist (vgl. BVerfGE 34, 384 [402]).
- OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10
Auslegung des Begriffs der "Zeitschrift" i.S.v. § 65 des Niedersächsischen …
Dies hat zur Folge, dass bei einer Vielzahl von Zeitschriften, die ein Gefangener beziehen will, es zulässig ist, ihn des angemessenen Umfangs wegen auf bestimmte Zeitschriften seiner Wahl zu beschränken (vgl. BVerfG ZfStrVo 1982, 316; OLG Hamm, NStE Nr. 2 zu § 68 StVollzG, zitiert nach juris). - OLG Nürnberg, 24.02.1987 - Ws 1536/86 Etwas anderes ist auch der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 1981 (ZfStrVo 1982, 316), auf die sich der Beschwerdeführer beruft, nicht zu entnehmen.
- OLG Hamm, 17.11.1986 - 1 Vollz (Ws) 213/86 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Beschränkung bestehen nicht (vgl. hierzu Entscheidung des BVerfG vom 17.12.1981 - 2 BvR 1366/81 - ZfStrVo 1982, 316).
- OLG Nürnberg, 03.12.1983 - Ws 963/83 Der Beschluß des Oberlandesgerichts Frankfurt/M. vom 12. Februar 1983, 3 Ws 3/82 (NStZ 1982, 351 , ZfStrVo 1982, 316) beinhaltet insoweit keine abweichende Ansicht, weil die Entscheidung nicht die Frage zum Gegenstand hatte, ob auch die ungenehmigte Abgabe eines Gegenstandes durch einen Gefangenen einen Pflichtverstoß darstellt, sondern ob bei Schenkung eines Radios an einen Mitgefangenen die Versagung der Zustimmung der Vollzugsbehörde angesichts des Wertes des Geräts und im Hinblick auf den hohen Sicherheitsgrad der Vollzugsanstalt berechtigt war.
- OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 3 Ws 806/20
Strafvollzug: Festlegung der Höchtszahl von Abonnements und im Haftraum …
Insoweit folgt der Senat der anerkannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der jedenfalls eine Beschränkung auf acht Zeitschriften (je vier Wochen- und Monatsschriften) nicht zu beanstanden ist (BVerfG NStZ 1982, 132).